Liebe Poingerinnen und Poinger,
der Bebauungsplan („BPlan“) für das sog. Sport-, Freizeit und Erholungszentrum („Sportplatz“) wurde in Jahr 2021 rechtskräftig. Als Grundlage für die rechtlich aufwendige Planung in 2018, wurden meines Wissens damals die zukünftigen Bedarfe der damaligen Hauptnutzer/ Vereine abgefragt. Das Ergebnis wurde in Form von sog. Platzhaltern der folgenden dreijährigen Planung berücksichtigt. Weiterlesen