Schlagwortarchiv für: Windkraft

Liebe Poingerinnen und Poinger,

wir möchten ihnen gerne wieder die Möglichkeit anbieten, unsere Gemeinde besser kennen zu lernen.
Dazu wollen wir die in 2022 von der FWG begonnene Tradition der Grenzbegehung unserer Gemeinde weiterführen.
Gerne laden wir Sie für den zweiten Teil am

Samstag, den 23. März 2024, um 10 Uhr ein,

um die südöstliche Gemeindegrenze zu begehen. Weiterlesen

Liebe Poingerinnen und Poinger,

ich möchte ihnen gerne die Informationen zum Planungsstand eines oder mehrerer Windräder in Poing zeigen.

Potentialfläche Windenergie in Poing

Potentialfläche Windenergie in Poing

Für Poing wurde im Energienutzungsplan ein grundsätzliches Potential zur Nutzung der Windenergie ermittelt. Dieses zeichnet sich aus durch:

  • einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 500 m

  • bei einer angenommene Windanalgenhöhe von 250 m → entspricht 2H

Daraus ergeben sich ca. 140 ha Gesamtfläche die sich im Wesentlichen im Nordosten und Südwesten der Gemeinde befinden (siehe Karte eingefärbter Bereich).

Weitere wichtige Kriterien die zur Realisierung berücksichtigt werden müssen, sind dazu erstmal nicht berücksichtigt (z. B. Richtfunk, Stromnetz, Flugplätze, etc.).

Diese Potentialflächen wurden für alle Gemeinden im Landkreis erarbeitet.

Basierend auf diesen o. g. Potentialflächen haben sich die Bürgermeister der sog. Nordgemeinden (Pliening, Poing, Anzing, Forstinning, Vaterstetten) informell soweit abgestimmt, dass Flächen nur berücksichtigt werden sollen, die mindestens 1000 m – entspricht dann 4H – Abstand zur Wohnbebauung einhalten.

Dadurch reduziert sich die potentielle Gesamtfläche von ca. 140 ha auf ca. 28 ha im Gemeindegebiet Poing.

Als möglicher Standort bleibt dann der südwestliche Bereich „Gruber Taxet“ übrig – in Verlängerung der Dorfstraße nach Westen (auf der Karte die innerste Fläche).

Auch dieser Bereich ist bisher nicht weiter in Hinblick auf die o. g. weiteren wichtigen Kriterien untersucht worden; das wird nun im nächsten Planungsschritt folgen.

Der von der Bayerischen Landesbauordnung festgelegte Mindestabstand von 10H, also ca. 2500 m für privilegierte Vorhaben ist in Poing nicht erreichbar.

Final liegt die Planungshoheit und die Entscheidung über Windräder mittels eines Bebauungsplans in Poing bei der Gemeinde.

Falls es letztlich dazu kommen wird, ist mir besonders wichtig, dass es ein „Poinger Windrad“ wird, dass also u. a. alle Bürgerinnen und Bürger in die Anlage investieren können und damit am Erfolg beteiligt werden. Ich bin überzeugt, dass so die notwendige Akzeptanz erreicht werden kann.

Liebe Poingerinnen und Poinger,

wer die aktuelle Entwicklung in Sachen der umstrittenen Windräder im Ebersberger Forst mitverfolgt mag mir zustimmen können, dass „vom Winde verweht“ sehr passend ist, zumindest was den Investor angeht, der bekanntlich insolvent ist. Interessant ist, was man dazu aus dem Landratsamt zu hören bekommt, da herrscht offenkundig die Devise „Weiter so und durch!“, was mir völlig unverständlich ist. Statt den Wink mit dem Zaunpfahl wahrzunehmen und qualifiziert auf die neue Sachlage einzugehen, will man offensichtlich auf Biegen und Brechen am geschmiedeten Plan festhalten und finanzielle Risiken eingehen. Dabei sprechen neue Entwicklungen doch auch eine wichtige Rolle, die man berücksichtigen muss! Besonders stört mich, dass man, kaum dass der Bürgerentscheid über die Windräder im Ebersberger Forst – denkbar knapp – entschieden war, öffentlich von Plänen für die Zonierung des Landkreises und insgesamt 26 Windrädern im Landkreis erfahren durfte. Wie wäre der Bürgerentscheid wohl ausgegangen, wenn man das vorher deutlich Kund getan hätte? Ein Schelm, wer … Weiterlesen

Liebe Poingerinnen und Poinger,

das Ergebnis des Bürgerentscheids zum geplanten Windpark im Ebersberger Forst vom Sonntag vorletzter Woche steht fest und wird, wenn auch das Ergebnis denkbar knapp ausgefallen, von uns als FWG Poing und sicherlich allen demokratischen Organisationen, Interessengruppierungen, Parteien und Wählergruppen akzeptiert.

So dringlich der Einfluss der fünf Windräder im Landschaftsschutzgebiet für die Energiewende im Landkreis von den Befürwortern dargestellt wurde, gilt es nun aber auch die „Strahlkraft“ des Entscheids mit der gleichen Intensität und Dringlichkeit zu messen und voranzutreiben – nicht nur bezogen auf die Windkraft, sondern auch für weitere regenerative Energieerzeugungsformen wie z.B. Photovoltaik, Biomasse und Wasserstoff. Nicht zu vergessen die damit zusammenhängenden und erforderlichen Speichermöglichkeiten wie etwa „Power to Gas“.

Aktuelle Ansätze wie die dezentrale Anordnung von Windrädern im Landkreis („In jeder Gemeinde ein Windrad“ – was natürlich vor dem Hintergrund der sog. 10-H-Regel in der Entscheidungsbefugnis der Städte und Gemeinden liegt) und die Mit-Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für die regenerative Energiewende im Landkreis durch eine Arbeitsgruppe von Ehrenamtlichen klingen interessant, vernünftig und vielversprechend.

Vergessen wir aber bitte nicht: Im Schatten der langjährigen Diskussion um die Windräder im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst (und die weiterhin bestehenden Unsicherheiten, ob und wann der Windpark letztendlich überhaupt realisiert werden kann) wurden in den letzten Jahren nur geringfügige Fortschritte in der lokalen Energiewende erzielt, siehe vor allem die schlechten Zahlen im Bereich Ausbau Photovoltaik und die fehlenden Speichermöglichkeiten. Die Zeit drängt, wir brauchen dazu konkret umgesetzte Vorhaben – das ist der unvermindert dringende Auftrag an die Kreis- und Gemeindepolitik.

Manfred Vodermeier, die Vorstandschaft der FWG e.V. und die FWG-Gemeinderatsfraktion

Liebe Poingerinnen und Poinger,

die derzeit sehr emotional geführte Diskussion zum Bürgerentscheid „Windenergie im Ebersberger Forst“ geht aus unserer Sicht leider vielfach am Thema vorbei.

Die grundsätzliche und auch zu entscheidende Frage im Bürgerentscheid, ob für die mögliche Errichtung von Windräder auch der gesetzlich verankerte Schutzraum Landschafts-schutzgebiet Ebersberger Forst abgeändert werden soll, tritt bei vielen Diskussionsbeiträgen aber oftmals völlig in den Hintergrund.

Selbst in der offiziellen Fragestellung waren die Bürgerentscheid-Initiatoren des Kreistags nicht in der Lage, den zentralen Punkt „Windenergie im Landschaftsschutzgebiet: ja oder nein?“ zu verankern, sondern bieten einen irreführenden suggestiven Fragetext an.

Die FWG Poing steht geschlossen für „Klimaschutz und Förderung der Landschaftspflege“, sie steht aber auch für den Erhalt von ausgewiesenen Schutzräumen und somit gegen eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, um Windräder im Forst zu ermöglichen.

Wir folgen hier der Fachbehörden-Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, die sich klar gegen die Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung mit dem warnenden Hinweis auf eine fehlende Rechtssicherheit auf die Begrenzung von 5 Windrädern oder anderen Anlagen ausspricht.

Gestützt wird die Ablehnung von dem artenschutzrechtlichen Untersuchungsauftrag des Kreistags, der einer möglichen „Zonierung“ des Landschaftsschutzgebietes für die Windräder eine Absage erteilte. Diesem Ergebnis des Untersuchungsauftrags, der Beschlussvorlage des Kreistags und dem Versprechen des Landrats nach, müssten die Planungen für die Windräder schon längst abgebrochen sein. Das Ergebnis ist bekannt.

Der Landkreis hinkt bei fast allen Punkten aus dem Meilensteinprogramm zu den Klimaschutzzielen 2030 seit nunmehr 15 Jahren weit hinterher. Hier sehen wir als FWG dringend Nachholbedarf, gesamtheitlich die selbstgesteckten Ziele zu verfolgen!

Die FWG Poing bezieht als politische Organisation klar Stellung und plädiert für ein

  • JA zum deutlichen Ausbau von Photovoltaik
  • JA zu alternativen Standorten für Windkraft
  • JA zur Überprüfung der 10H-Regel

aber wir stehen für ein

  • klares NEIN zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets und zum Erhalt des Schutzstatus des Ebersberger Forstes.


Unser gesamtes Statement mit Fakten und Links finden sie auf www.fwg-poing.de

Fehlgeleitete Diskussion um Windräder Nein beim Bürgerentscheid von der FWG Die Diskussion zum Bürgerentscheid „Windenergie im Ebersberger Forst“ geht leider vielfach am Thema vorbei und beschränkt sich gefühlt nur auf die Spaltung zwischen Windradbefürwortern und Klimarettern gegen vermeintliche Windradgegner und Klimawandelleugner. Die grundsätzliche und auch zu entscheidende Frage im Bürgerentscheid, ob für die mögliche Errichtung […]

Vergangenen Mittwoch wurde das Gutachten im Umweltausschuss des Kreistages vorgestellt, was eine mögliche „Zonierung“ des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst für 5 geplante Windräder als Untersuchungsziel hatte. Dieser partiellen Aushebelung des Landschaftsschutzstatus erteilte der Gutachter eine klare Absage, da der Forst ein sehr homogenes Waldgebiet mit einem weit verbreiteten Artenreichtum ist. Einzelne Stellen an denen man Gebiete aus dem Gesamtschutzstatus mit der „Zonierung“ herauslösen könnte, um den Bau der 5 Windräder zu ermöglichen, sieht das Gutachten nicht. Weiterlesen

Der Landkreis hat sich 2006 zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen Energieträgern zu sein. 2017 wurde hierzu ein „Meilensteinplan“ zur Erreichung der Ziele präsentiert.

Viele Bausteine des Klimaschutzkonzeptes des Landkreis Ebersberg sind aus unserer Sicht sehr gut, deren Planungen ambitioniert, die schnelle Umsetzung scheitert indes oft an der Trägheit des Systems (Genehmigungsverfahren, kommunale Entscheidungsverfahren etc.)
Die von der Staatsregierung 2014 eingeführte 10-H-Regelung hat zudem die gesamte Konzentrationsflächenplanung für Windkraft über den Haufen geworfen.

Zentraler Punkt der Planung des Meilensteinprogramms ist aber genau dieser Ausbau der Windenergie von heute 1 auf 33 benötigte Windräder um das gesteckte Ziel zu erreichen!
Dies halten wir bei jetzigem Planungsstand für völlig illusorisch.

Im Ebersberger Forst spricht man bisher nur von 5 Windrädern. Die Realisierung kann nur erreicht werden, wenn der Schutzstatus des Gesamtgebietes Ebersberger Forst (Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet und Bannwald) per „Zonierung“ untergraben wird. Wie schon beim Windrad in Hamberg (vorgezogene Baugenehmigung, nachträgliche Klageabweisung) versucht man wieder auf rechtlichen Schleichwegen zum Ziel zu kommen.

Dass der beschrittene Weg der Energiewende schnell weitergeführt werden muss ist unstrittig. Am Ziel bis 2030 autark zu sein festzuhalten, die 5 Windräder im Forst als akzeptablen und kleinen Eingriff zu deklarieren und ansonsten keinen einzigen weiteren Standort für Windkraft im Landkreis zu benennen hat mit seriöser Umweltpolitik aber nichts zu tun.

Es gibt aktuell keinen einzigen anderen geplanten Standort für Windräder. Wo sollen denn die weiteren 27 Windräder hin, die bereits in 12 Jahren benötigt werden? „Weiterzonieren“ und rein in den Forst und das auch für Poing wichtige Schutzgebiet und den Erholungsraum zerstören?

Deshalb von der FWG Poing ein klares „Hände weg vom Forst !“ und Neujustierung der klimapolitischen Ziele :

– Das Durchführbare durch Einsparpotentiale, konsequente Umsetzung der Potentiale aus dem Solarkataster, Ausbau der E-Mobilität etc. stärken

– Regionale Zielsetzungen neu definieren

– Druck auf die Politik zur konsequenten Umsetzung einer deutschlandweiten Energiewende erhöhen. Hierzu zählen z. Bsp. gezielte und geförderte Weiterentwicklung von Speichertechnologien wie Power-to-Gas und Druckluftspeicher um die jetzt schon deutschlandweit teilweise vorhandene Überproduktion von Wind- und Solarenergie sinnvoll zu nutzen.

Für die FWG-Gemeinderatsfraktion
Manfred Vodermeier
Fraktionssprecher
manfred.vodermeier@fwg-poing.de