Fehlgeleitete Diskussion um Windräder

Nein beim Bürgerentscheid von der FWG

Die Diskussion zum Bürgerentscheid „Windenergie im Ebersberger Forst“ geht leider vielfach am Thema vorbei und beschränkt sich gefühlt nur auf die Spaltung zwischen Windradbefürwortern und Klimarettern gegen vermeintliche Windradgegner und Klimawandelleugner.

Die grundsätzliche und auch zu entscheidende Frage im Bürgerentscheid, ob für die mögliche Errichtung von Windräder auch der gesetzlich verankerte Schutzraum Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst abgeändert werden soll, tritt bei vielen Diskussionsbeiträgen aber leider völlig in den Hintergrund.

Selbst in der offiziellen Fragestellung waren die Bürgerentscheid-Initiatoren des Kreistags nicht in der Lage, den zentralen Punkt „Windenergie im Landschaftsschutzgebiet: ja oder nein?“ zu verankern, sondern bieten einen völlig irreführenden suggestiven Fragetext an.  Auch die Beteuerungen des Landrats zu diesem Thema, die Fragestellung sei in enger Abstimmung mit der Regierung nicht anders möglich gewesen, lassen hier große berechtigte Zweifel offen.

Die FWG Poing steht geschlossen für „Klimaschutz und Förderung der Landschaftspflege“, sie steht aber auch für den Erhalt von ausgewiesenen Schutzräumen und somit gegen eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, um Windräder im Forst zu ermöglichen.

Wir folgen hier, wie auch viele weitere Organisationen (u.a. Landesbund für Vogelschutz (LBV), Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e. V., Landschaftsschutz Ebersberger Land e. V.) der Fachbehörden-Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, die sich klar gegen die Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung mit dem warnenden Hinweis auf eine fehlende Rechtssicherheit auf die Begrenzung von 5 Windrädern oder anderen Anlagen ausspricht.
Stellungnahme der uNb im Detail
Stellungnahme uNB Begrenzung 5 Windräder

Gestützt wird die Ablehnung von dem naturschutzfachlichen Untersuchungsauftrag des Kreistags, der einer möglichen „Zonierung“ des Landschaftsschutzgebietes für die Windräder eine Absage erteilte (Details). Diesem Ergebnis des Untersuchungsauftrags, der Beschlussvorlage des Kreistags und dem Versprechen des Landrats nach, müssten die Planungen für die Windräder schon längst abgebrochen sein. Das Ergebnis ist bekannt.

Diverse Wahlkampagnen aus der Kommunalpolitik verknüpfen nun die „nur 5 geplanten Windräder im Ebersberger Forst“ mit „unabdingbar beim Kampf gegen den Klimawandel“ oder „erforderlich zum Erreichen der Ziele der Energiewende 2030 im Lkr. Ebersberg“.
Nach aktuellem Stand hinkt dieses bereits 2006 beschlossene Meilensteinprogramm dem gesetzten Ziel aber dramatisch und meilenweit hinterher. Für den benötigten Mix fehlen bis in 8 1/2 Jahren 26 Windräder, weit über 100 PV-Freiflächenanlagen in Fußballfeldgröße, weit über 10‘000 PV-Dachanlagen. Seit 2006 tritt man bei vielen dieser Zahlen fast ohne Fortschritt auf der Stelle.
Meilensteinprogramm im Detail
Bei dieser Faktenlage ist in der Kreis- und Kommunalpolitik leider eine erhebliche Konzept- und Tatenlosigkeit zu erkennen

Hier sehen wir als FWG dringend Nachholbedarf, gesamtheitlich die selbstgesteckten Ziele zu verfolgen, als sich mit viel Aktionismus jetzt hinter der Forderung nach Windrädern im Landschaftsschutzgebiet zu verstecken.

Die FWG Poing plädiert für ein

JA zum deutlichen Ausbau von Photovoltaik

JA zur gezielten Förderung von Speichertechnologien wie Power-to-gas

JA zu alternativen Standorten für Windkraft

JA zur Überprüfung der 10H-Regel

aber wir stehen für ein


klares NEIN zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets und zum Erhalt des Schutzstatus des Ebersberger Forstes.

Für die FWG Poing e.V.

Manfred Vodermeier und die Vorstandschaft


© Kingsgard Films

Begrenzung auf 5 Windenergieanlagen ?
Faktencheck Energieagentur vs. Faktencheck FWG

FAKTENCHECK der Energieagentur EBE

Fakt ist…

Die Begrenzung auf fünf Windräder ist das Versprechen, dass der Landrat und der Kreistag den Menschen in der Region geben.

Um dieses Versprechen in eine juristische Form zu übertragen, hat der Landkreis Ebersberg in Verhandlungen mit den Bayerischen Staatsforsten einen Vertrag erarbeitet, der eine Begrenzung auf fünf Windräder vorsieht. Dieses Vertragsangebot wurde vom Kreistag am 15.3.2021 angenommen, dieser darf aber erst nach einem positiven Ausgang des Bürgerentscheids unterzeichnet werden.

Eine nachträgliche Änderung des Vertrages widerspricht dem Versprechen der politischen Entscheidungsträger*innen und der des Landratsamtes. Es widerspricht den guten Sitten und der Seriosität staatlicher Institutionen, zu denen auch die Bayerischen Staatsforsten gehören.

Zudem muss zum Bau von Windanlagen die Landschaftsschutzgebietsverordnung modifiziert werden. Der bayerische Windenergieerlass zeigt verschiedenen Möglichkeiten auf, wie eine Modifizierung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung ausgestaltet werden kann. Auch hier wird mit Sicherheit das Verfahren ausgewählt, das möglichst passgenau zum Bau von fünf Windrädern passt.

Die Einschränkung der möglichen Fläche ist auch aus der Grafik sichtbar.

Die 2,5 km Grenze zur umliegenden Bebauung, die Vorgaben durch das Wetterradar, die Wildruhezone sowie die 545m Höhenlinien als Grenzen betrachtet werden und klar ist, dass Windräder sehr große Abstände zueinander benötigen, ist die Zahl der möglichen Windräder automatisch streng begrenzt.

Quelle:
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/Projekte/Ebersberger_Forst/Faktencheck

FAKTENCHECK FWG

Quellen:

https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/Projekte/Ebersberger_Forst/Landschaftsschutzgebiet

Kann man dem Versprechen des Landrats und Kreistags vertrauen? Kann man auf die „guten Sitten und Seriosität staatlicher Institutionen und Gremien“ wirklich setzen?
Natürlich wollen wir hier nicht per se Wortbrüchigkeit unterstellen, aber wir verweisen auf vergangene Beschlüsse und gegebene Versprechen:

03.05.2018

Beschlussvorlage Kreistag ULV-Ausschuss:
„.. Um gesicherte Grundlagen zu erhalten, ob ein Windpark im Ebersberger Forst überhaupt möglich ist, soll ein ergebnisoffener naturschutzfachlicher Untersuchungsauftrag erteilt werden, der als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen soll (Einleitung eines Änderungsverfahrens zur Zonierung des Ebersberger Forstes ausschließlich zur Nutzung der Windenergie oder *ABBRUCH* der Planungen)…“

Abstimmung 13:1

https://buergerinfo.lra-ebe.de/si0057.asp?__ksinr=988

08.11.19

Der Endbericht des am 03.05.2018 beauftragten Gutachtens GfN als Grundlage für die Entscheidung über eine Zonierung des Landschaftsschutzgebietes für die Windenergienutzung erteilt der Zonierung aufgrund der Untersuchungsergebnisse an klare Absage.
https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/gfn%20gutachten/Gutachten_GFN_Endbericht.pdf

27.01.2020
Kreistagssitzung

Stellungnahme der Fachbehörde untere Naturschutzbehörde (uNB) zum Gutachten GfN mit einem klaren NEIN zur Zonierung des Landschaftsschutzgebietes für Windenergieanlagen. Die uNB zieht auch die beiden anderen Schutzzwecke (Eigenart der Landschaft & Erholungsfunktion) in Ihre ablehnende Stellungnahme mit ein. Das offizielle Gutachten zu diesen 2 Punkten von der TU München (Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann) steht leider noch aus und wird derzeit erst erstellt.

https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/Kreistag_01-2020/6_SG_45_SiVo_fuer_Arbeitskreis_08_01_2020-1.pdf

Dennoch votiert der Kreistag für die Weiterplanung der Windenergieanlagen, legt aber die Entscheidung in die Hände der Bürger und initiiert den Bürgerentscheid . Von Abbruch der Planungen keine Rede mehr.

42:9 Kreistag für Windräder / 34:17 für Bürgerentscheid

15.03.21
Kreistag nimmt Vertragsangebot zur „Begrenzung von 5 Windenergieanlagen“ an

Der Vertrag:

https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/data/dokumente/buergerentscheid/20210315_E_Vereinbarung_WP_Ebersberger_Forst.pdf

Hauptkritikpunkte an dem Vertrag:

– Möglicher vertraglicher Ausschluss ist lediglich auf Windenergieanlagen begrenzt.
Was ist mit anderen (Industrie-)Anlagen, die den Anspruch erheben unerlässlich für die Energiewende im Lkr. Ebersberg zu sein.

– Die vorliegende Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann nur aus „wichtigen Gründen“ gekündigt werden.
Ist eine mögliche, den Zielen des Meilensteinprogramm 2030 scheiternde Energiewende ein wichtiger Grund?

Hierzu auch eine durchaus beachtenswerte Stellungnahme der uNB vom 12.04.18:
„…. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass nach einer Änderung bzw. Aufhebung der LSV dort weitere WKA und auch andere Großprojekte zugelassen werden müssten.
gez.Johann Taschner…“

https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/2018-05-Stellungnahme_uNB.pdf

FAZIT

Aufgrund dieser Fakten, aller bisherigen Fachexpertisen, Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und leider auch einem gewachsenen Misstrauen gegen das angestrebte Zonierungsverfahren stehen wir für ein klares NEIN der Änderung der Landschaftsschutzverordnung.
Wir wünschen uns und fordern alle Landkreiskommunen dazu auf, auf ihren Flächen Maßnahmen für die regenerative Energiewende aktiv umzusetzen und nicht bloß auf die geschützten Flächen des Ebersberger Forstes abzustellen.