Also ich mag sie ja alle.

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde u.a. über die Novellierung der Baumschutzverordnung gesprochen. Diese Überarbeitung läuft bereits viele Jahre, da es recht schnell zu einer Grundsatzdiskussion kommt: Was ist eigentlich das Ziel? Was wollen wir schützen, was gestatten?

Im aktuellen Entwurf stehen einige Dinge ohne nachvollziehbarer Begründung. So werden z.B. Obstbäume pauschal nicht geschützt, auf Nachfrage von Werner Dankesreiter (GRÜNE) konnte auch niemand sagen warum. Aber Esskastanie und Walnuss sind von der Ausnahme ausgenommen. Warum dann nicht zum Spaß noch eine spezielle Walnuss-Art von der Ausnahmenausnahme ausnehmen, um ein rautavistisches Meisterwerk zu schaffen? Ach ja: Nadelbäume sind jetzt wieder schützenswert, aber Fichten eher nicht. Ist einfach so — die Gründe würden bestimmt die Bevölkerung verunsichern.

Spaß beiseite. Die aktuelle Fassung ist in Teilen noch etwas… sagen wir: undurchsichtig. Also sollte man mal einen Schritt zurück gehen. In der Sitzung sprach mir mein Kollege Günter Scherzl aus der Seele, als er sagte: „Ich mag ja grundsätzlich alle Bäume gleich gerne“. Werner Dankesreiter bestätigte: „Es gibt keine hochwertigen und niederwertigen Bäume“. Absolut richtig, das sollte doch die Basis sein.

Natürlich gibt es Arten, die in einem kleinen Vorgarten ungeeignet sind oder die nach einiger Zeit zum Sicherheitsrisiko werden können — und auf der anderen Seite jene, die man als „besonders ortsbildprägend“ bezeichnen könnte. Genau diese Aspekte sollten sich doch in der Verordnung widerspiegeln:

  • Eine Liste führt auf, unter welchen Bedingungen die Fällung eines Baumes gestattet oder gar erforderlich ist (in der aktuellen Fassung bereits vorhanden). In allen anderen Fäll(ung)en muss erst eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Jede Fällung führt zu einer klar geregelten Ersatzmaßnahme.

  • Als Ersatzpflanzung wird auf eine qualifizierte Liste mit „ortsbildprägenden“ Arten verwiesen, wie sie zum Teil ja bereits für einige Quartiere Poings existieren (z.B. in Umweltgutachten mancher Bebauungspläne). Hier wären Empfehlungen wahrscheinlich besser als rigide Vorschriften.

Nur so wird für alle ersichtlich, was erlaubt ist, warum es erlaubt ist und wie zu handeln ist.

Derzeit werden noch weitere Stellungnahmen von verschiedenen Seiten eingeholt und in den Entwurf eingearbeitet, bevor die Verordnung dann am 20. Mai wieder zur Abstimmung steht. Ich hoffe, dass die finale Version ökologisch sinnvoll, städteplanerisch zielführend und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar sein wird.