Liebe Poingerinnen und Poinger,
in der Gemeinderatssitzung letzte Woche wurden zwei Anträge der CSU- und der SPD-Fraktion bzgl. kostenloser Nutzung der MVV- / ÖPNV-Einrichtungen für PoingerInnen ab 65 Jahren (CSU) bzw. der öffentlichen Verkehrsmittel des PPA-Busliniennetzes für alle Poinger Einwohner (SPD) behandelt.
Wir als FWG-Fraktion stehen geschlossen hinter Konzepten, die der Verbesserung der Mobilitätssituation in Poing und der Verminderung des Individualverkehrs in Poing dienen, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. Dazu zählen infrastrukturelle Maßnahmen, aber auch finanziell-organisatorische Maßnahmen, wie die beiden vorliegenden Anträge von CSU und SPD.
Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, alle Anforderungen, Ideen und Möglichkeiten in ein Gesamtkonzept zu bündeln. Genau diesen Schritt ist der Gemeinderat im Juli 2018 bereits gegangen, als man die Entscheidung über einen Konzeptverfasser, der ein ganzheitliches Mobilitätskonzept für Poing erstellen soll, zurückgestellt hat. Beide Bewerber haben einstimmig aus dem Gemeinderat den Auftrag bekommen, die Komponente ÖPNV besser in Ihr Konzept einzuarbeiten.
Aus unserer Sicht sollte dieses Konzept die Grundlage für ein komplettes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Mobilitätssituation in Poing sein, das dann gegebenenfalls mit Verbesserungsvorschlägen optimiert werden kann. Eine schnelle und beschleunigte Lösung vieler Themen ist zwar wünschenswert, wir halten aber das Vorgehen über kleinteilige Lösungen und Einzelanträge ohne Konzeptbasis für nicht zielführend. Offenbar ist es der SPD und der CSU ein gutes Jahr vor der Kommunalwahl wichtiger, im Wahlkampfmodus einen Wettlauf um öffentlichkeitswirksame Themen zu starten, als die Ergebnisse selbst erteilter Arbeitsaufträge im Gemeinderat abzuwarten – lt. Auskunft der Verwaltung werden die Konzeptentwürfe bis März / April diesen Jahres vorliegen.
Unserer Meinung nach hätten beide Anträge bis zum Vorliegen der Entwürfe zum beauftragten Mobilitätskonzept zurückgestellt und dann mit den vorliegenden Inhalten abgeglichen werden sollen. Erst dann ist aus unserer Sicht eine sachliche Auseinandersetzung bezüglich Finanzierbarkeit, Umsetzbarkeit, Kosten-/Nutzen-Abgleich und der personelle Aufwand in der Verwaltung sinnvoll.