Zur Normenkontrollklage der Gemeinde Pliening
Liebe Poingerinnen und Poinger,
sicherlich haben Sie in der Presse von der Normenkontrollklage der Gemeinde Pliening gegen die Bebauung im „Lerchenwinkel / Wohngebiet W7 eingelegt.
Wir meinen dazu:
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Die Begrenzung auf eine maximal 4-geschossige Bebauung ist auf Initiative von unserer Fraktion zustande gekommen.
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Ohne eine entsprechende Nachverdichtung in den noch zu realisierenden Wohngebieten W7 und W8 ist das genehmigte neue Poinger Gymnasium nicht zu realisieren, das ja auch von Plieninger Schülerinnen und Schülern besucht werden soll.
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Wir als FWG sprechen uns für einen Anschluss unserer neuen Wohngebiete an eine Umgehung Pliening / Landsham aus – zur Entlastung der Gruber Straße -, sofern die geplante Straßenführung dies ermöglicht. Weitergehenden Verkehrskonzepten und -maßnahmen, die z.B. aktuell im Zuge einer interkommunalen Arbeitsgruppe von Gemeinden im Münchner Osten erarbeitet werden, stehen wir ergebnisoffen gegenüber.
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Schließlich hoffen wir auf eine einvernehmliche Lösung unter Einbeziehung und Vermittlung des Landrates – der Landkreis ist schließlich Sachaufwandsträger des neuen Gymnasiums. Denn: Die vorliegende Normenkontrollklage kann bewirken, dass sich der Bau des Gymnasiums auf ungewisse Zeit verzögert, schlimmstenfalls sogar ein anderer Standort dafür gesucht werden muss.
Termine in der nächsten Zeit
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Öffentliche Aufstellungsversammlung unserer Gemeinderatsliste
Freitag, 29. November, 19.00 Uhr, im „Wirtshaus zur Poinger Einkehr“, Plieninger Str. 22
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Verleihung des FWG-Bürgerpreises 2019
Sonntag, 1. Dezember, 11.30 Uhr, ebenfalls im „Wirtshaus zur Poinger Einkehr“.
Wir laden zu allen Veranstaltungen sehr herzlich ein und freuen uns auf Ihr und Euer Kommen!