Erhöhte Kosten für Unterbringung von Asylbewerbern und sog. Fehlbelegern / Obdachlosen

Die Gemeinde Poing hat sich frühzeitig sehr aktiv um die Unterbringung von Asylbewerbern gekümmert, z.B. mit der Errichtung einer Traglufthalle in Grub und die Einstellung von Frau  Murad als Ansprechpartnerin für Asylfragen. Nicht zu vergessen und als stets beispielhaft zu erwähnen ist die äußerst engagierte ehrenamtliche Tätigkeit des Poinger Helferkreises.

Dies hat jedoch auch zur Folge, dass derzeit in Poing mit 232 Asylbewerbern und 70 sog. Fehlbeleger, also bereits anerkannte Asylbewerber, leben – deutlich mehr, als der Gemeinde Poing nach dem prozentualen Verteilungsschlüssel des Landkreises (Ist: 10,63 % – Soll: 29,26 %) zustehen würde.

Solange die sog. Fehlbeleger in den Aufnahmeeinrichtungen geduldet werden, ist dies, finanziell für die Gemeinde gesehen, insofern kostenneutral: Sollte die Duldung durch die Regierung von Oberbayern allerdings wegfallen, erreichen die Fehlbeleger in der Regel den Status von Obdachlosen, und dann ist für die Unterbringung wiederum die Gemeinde zuständig. Der legale Familiennachzug muss dabei sogar noch hinzugerechnet werden.

Derzeit stehen in Poing Räume für die Unterbringung von 20 Obdachlosen zur Verfügung, belegt sind 9 Plätze – angesichts des aufgezeigten Zukunftsszenarios bei weitem nicht ausreichend, von absehbaren Mehraufwänden in der Verwaltung und im ehrenamtlichen Bereich ganz zu schweigen.

Deshalb hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die erhöhten Kosten für die Unterbringung von Personen, die über das der Gemeinde an sich zustehende Maß hinausgehen, bei übergeordneten Stellen geltend zu machen, beispielsweise über den Bayerischen Gemeindetag als kommunalen Interessenverband.

Wir als FWG unterstützen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes das soziale Engagement der Gemeinde und des Helferkreises in der Flüchtlingsthematik zu 100 %, aber es muss handhabbar bleiben – von den Kapazitäten und den Finanzen her.

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