Status zu einer möglichen Windkraftanlage (WKA) in Poing
Liebe Poingerinnen und Poinger,
bereits im März 2022 erfolgte die Vorstellung der Windpotenzialflächen durch die Energieagentur Ebersberg-München. In dem erstellten groben Steckbrief wurde eine grundsätzliche Potentialfläche von ca. 140 ha im Wesentlichen im Südwesten von Poing (,,Gruber Taxet“) ermittelt. Die Annahme basiert auf einem geplanten Mindestabstand von 4H- also 1000 m zur nächsten Wohnbebauung. Das wurde von allen nördlichen Gemeinden im Landkreis Ebersberg einheitlich als Startpunkt festgelegt.
In dem Zeitraum bis heute, wurde mit den Grundeigentümern der Potentialflächen geklärt, ob ein grundsätzliches Interesse zur Realisierung einer WKA besteht. In den Gesprächen hat sich herausgestellt, dass eine Fläche in der Nähe der Autobahnausfahrt Parsdorf für eine potentielle WKA in Poing vorhanden ist (siehe Karte). Des Weiteren wurde mit dem Landratsamt vereinbart, eine schalltechnische Untersuchung vorzunehmen.
Bevor mit dem Gutachten und der Regionalplanung gestartet wird, hat die Verwaltung entschieden, mögliche Einschränkungen des Drehfunkfeuer VOR (OTT) (VHF omnidirectional range Ottersberg) vorab zu klären. Das in 2019 neu gebaute Funkfeuer in Ottersberg hat einen 7 km weiten Anlagenschutzbereich. Das Anlagengebäude ist bequem zu Fuß von Poing aus über den Auweg von Norden zu erreichen.
Innerhalb von Anlagenschutzbereichen prüft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, ob Flugsicherungsanlagen dadurch gestört werden.
Das Prüfungsergebnis ist für eine Weiterplanung essentiell. Dieses soll demnächst verfügbar sein.
Hintergrund warum eine gesteuerte und gezielte Planung auch in Poing wichtig ist:
In Bayern sind bis Ende 2027 1,1% der Fläche in jeder als Windenergiefläche auszuweisen. Sollte das regionale Teilflächenziel bis 2027 nicht erreicht werden, sind WKA in den betroffenen Regionen privilegiert. Das würde einen Verlust der Steuerungsmöglichkeiten der Regionen ab 2028 nach sich ziehen. So dürften Windräder auch außerhalb extra ausgewiesener Flächen im Außenbereich errichtet werden. Zudem würde der Mindestabstand gänzlich entfallen.