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Vergangenen Mittwoch wurde das Gutachten im Umweltausschuss des Kreistages vorgestellt, was eine mögliche „Zonierung“ des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst für 5 geplante Windräder als Untersuchungsziel hatte. Dieser partiellen Aushebelung des Landschaftsschutzstatus erteilte der Gutachter eine klare Absage, da der Forst ein sehr homogenes Waldgebiet mit einem weit verbreiteten Artenreichtum ist. Einzelne Stellen an denen man Gebiete aus dem Gesamtschutzstatus mit der „Zonierung“ herauslösen könnte, um den Bau der 5 Windräder zu ermöglichen, sieht das Gutachten nicht. Weiterlesen

Der Landkreis hat sich 2006 zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen Energieträgern zu sein. 2017 wurde hierzu ein „Meilensteinplan“ zur Erreichung der Ziele präsentiert.

Viele Bausteine des Klimaschutzkonzeptes des Landkreis Ebersberg sind aus unserer Sicht sehr gut, deren Planungen ambitioniert, die schnelle Umsetzung scheitert indes oft an der Trägheit des Systems (Genehmigungsverfahren, kommunale Entscheidungsverfahren etc.)
Die von der Staatsregierung 2014 eingeführte 10-H-Regelung hat zudem die gesamte Konzentrationsflächenplanung für Windkraft über den Haufen geworfen.

Zentraler Punkt der Planung des Meilensteinprogramms ist aber genau dieser Ausbau der Windenergie von heute 1 auf 33 benötigte Windräder um das gesteckte Ziel zu erreichen!
Dies halten wir bei jetzigem Planungsstand für völlig illusorisch.

Im Ebersberger Forst spricht man bisher nur von 5 Windrädern. Die Realisierung kann nur erreicht werden, wenn der Schutzstatus des Gesamtgebietes Ebersberger Forst (Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet und Bannwald) per „Zonierung“ untergraben wird. Wie schon beim Windrad in Hamberg (vorgezogene Baugenehmigung, nachträgliche Klageabweisung) versucht man wieder auf rechtlichen Schleichwegen zum Ziel zu kommen.

Dass der beschrittene Weg der Energiewende schnell weitergeführt werden muss ist unstrittig. Am Ziel bis 2030 autark zu sein festzuhalten, die 5 Windräder im Forst als akzeptablen und kleinen Eingriff zu deklarieren und ansonsten keinen einzigen weiteren Standort für Windkraft im Landkreis zu benennen hat mit seriöser Umweltpolitik aber nichts zu tun.

Es gibt aktuell keinen einzigen anderen geplanten Standort für Windräder. Wo sollen denn die weiteren 27 Windräder hin, die bereits in 12 Jahren benötigt werden? „Weiterzonieren“ und rein in den Forst und das auch für Poing wichtige Schutzgebiet und den Erholungsraum zerstören?

Deshalb von der FWG Poing ein klares „Hände weg vom Forst !“ und Neujustierung der klimapolitischen Ziele :

– Das Durchführbare durch Einsparpotentiale, konsequente Umsetzung der Potentiale aus dem Solarkataster, Ausbau der E-Mobilität etc. stärken

– Regionale Zielsetzungen neu definieren

– Druck auf die Politik zur konsequenten Umsetzung einer deutschlandweiten Energiewende erhöhen. Hierzu zählen z. Bsp. gezielte und geförderte Weiterentwicklung von Speichertechnologien wie Power-to-Gas und Druckluftspeicher um die jetzt schon deutschlandweit teilweise vorhandene Überproduktion von Wind- und Solarenergie sinnvoll zu nutzen.

Für die FWG-Gemeinderatsfraktion
Manfred Vodermeier
Fraktionssprecher
manfred.vodermeier@fwg-poing.de