Vielleicht haben Sie schon darüber gelesen oder gehört, dass die 4. Runde des bayernweiten Lärmaktionsplanes gestartet hat. Die Gemeinden und alle Bürgerinnen und Bürger können sich noch bis 30. September daran beteiligen und ihre persönliche Lärmsituation mitteilen.
Bereits 2002 wurde die EG-Richtlinie 2002/49/EG – Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) ins Leben gerufen. Es handelt sich also um ein europaweites Konzept, mit dem schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vermieden oder reduziert werden sollen. Dabei wird eine Lärmanalyse der Hauptverkehrsstraßen sowie ruhiger Gebiete durchgeführt, um diese vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Seit 2007 werden regelmäßig im 5-jährigen Rhythmus Lärmkartierungen durchgeführt. Nun läuft also die 4. Runde mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen und betrifft in Bayern über 1.300 Gemeinden. Weiterlesen