Überarbeitete Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung, Energieeinsparung und Energieerzeugung durch erneuerbare Energien

Unter diesem etwas sperrigen Titel,

liebe Poingerinnen und Poinger,

gibt es bereits seit dem Jahr 1997 bei uns in Poing ein gemeindliches Förderprogramm zur finanziellen Bezuschussung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden der Bürgerinnen und Bürger. Unter anderem aufgrund von Gesetzesänderungen wurde die Novelle dieser Förderrichtlinie nun in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag einstimmig beschlossen.

Förderfähige Energiesanierungs-Maßnahmen sind:

  • Nachträgliche Wärmedämmung der Außenwände, des Dachs bzw. der obersten Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dachraum) oder der Kellerdecke

  • Austausch der Fenster

  • Heizungserneuerung auf Basis Biomasse oder Wärmepumpe

  • Einbau von solarthermischen Anlagen für Brauchwassererwärmung bzw. kombinierter Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung

  • und vor-Ort-Energiesparberatungen durch einen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) zertifizierten Energie-Fachberater.

Wir von der FWG Poing begrüßen und unterstützen dieses Förderprogramm ganz ausdrücklich, da wir uns seit jeher dem lokal umgesetzten und praktizierten Umweltschutz verschrieben haben. Also: Nicht nur reden, sondern tun! Machen Sie vom „Fördertopf“ der Gemeinde regen Gebrauch und sprechen Sie bei Interesse das Umweltamt in der Gemeindeverwaltung an unter umwelt@poing.de, Telefon 08121/9794-340.