Radeln im Herbst und Winter? Aber sicher!
Liebe (radelnde) Poingerinnen und Poinger,
auch in der dunklen Jahreszeit ist das Fahrrad ein gutes Fortbewegungsmittel, sei es beispielsweise zur S-Bahn, nur kurz zum Einkaufen oder einfach auch nur um fit zu bleiben. Wegen der kürzer werdenden Tage und der, seit der Zeitumstellung früher einsetzenden Dunkelheit abends, ist eine gut funktionierende Beleuchtung am Fahrrad äußerst wichtig, um selber gut zu sehen aber auch um rechtzeitig gesehen zu werden.
Daher möchte ich allen, die mit dem Rad unterwegs sind, ans Herz legen, sich die Zeit zu nehmen und die Beleuchtung ihres Drahtesels durchzuchecken. Viel Zeit wird dazu normal nicht nötig sein und man kann das auch gleich mit einer allgemeinen technischen Durchsicht kombinieren, damit nicht nur das Licht richtig funktioniert, sondern auch die restliche Technik.
Besonders wichtig ist aber natürlich, dass die Beleuchtung überhaupt funktioniert, dabei darf man aber nicht vergessen, dass der Scheinwerfer richtig eingestellt werden muss. Wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht auch für die Fahrradbeleuchtung eine Vorschrift gäbe; konkret ist das § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort steht in der aktuellen Fassung u. a.: „Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet“ – TOLL, vielen Dank für NICHTS!
Nur mit der richtigen Einstellung des Scheinwerfers wird man gut gesehen und sieht selber auch genug und ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Besonders die modernen LED-Scheinwerfer können bei falscher Einstellung leider extrem blenden. Wie also richtig einstellen? Einerseits findet man auf verschiedenen Internetseiten gute Anleitungen, andererseits kann man auch den Fachhändler vor Ort unterstützten und das dort machen lassen. Früher stand in der StVZO dazu übrigens Folgendes: „Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer.“ Anders ausgedrückt ist also grob richtig, wenn die Mitte vom Lichtkegel etwa 10 m vom Scheinwerfer entfernt auf der Fahrbahn liegt.