Zum 30. April ist Herr Ludwig Berger aus dem Poinger Gemeinderat ausgeschieden, da er nach Forstinning gezogen ist. Lieber Ludwig, wir wünschen Dir von der FWG-Fraktion für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, vor allem Gesundheit und weiterhin viel Energie für Deine Hobbies und die schönen Dinge im Leben! Du hast Dich für Deine Überzeugungen immer mit hohem Engagement eingesetzt – nun kann es bei Dir hoffentlich etwas ruhiger zugehen, und wir sehen uns bestimmt ja immer noch in Deiner nun „alten Heimat“. Vielen Dank an dieser Stelle für das persönlich immer gute Miteinander!

Ludwigs Nachrückerin, Frau Veronika Reischl, haben wir in ihrer ersten Gemeinderatssitzung am 20. Mai schon mit einem kleinen Blumengruß, natürlich in der „FWG-Farbe“ orange, sehr herzlich im Gremium begrüßt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Gleiches gilt weiterhin für Frau Franziska Langlechner, die von Ludwig Berger die Rolle der Co-Fraktionssprecherin der CSU-Fraktion übernommen hat: Gratulation, liebe Franzi, für die neue Aufgabe, und alles Gute für die anstehenden gemeinsamen Aufgaben und Entscheidungen für „unser“ Poing!

Liebe Poingerinnen und Poinger,

das Ergebnis des Bürgerentscheids zum geplanten Windpark im Ebersberger Forst vom Sonntag vorletzter Woche steht fest und wird, wenn auch das Ergebnis denkbar knapp ausgefallen, von uns als FWG Poing und sicherlich allen demokratischen Organisationen, Interessengruppierungen, Parteien und Wählergruppen akzeptiert.

So dringlich der Einfluss der fünf Windräder im Landschaftsschutzgebiet für die Energiewende im Landkreis von den Befürwortern dargestellt wurde, gilt es nun aber auch die „Strahlkraft“ des Entscheids mit der gleichen Intensität und Dringlichkeit zu messen und voranzutreiben – nicht nur bezogen auf die Windkraft, sondern auch für weitere regenerative Energieerzeugungsformen wie z.B. Photovoltaik, Biomasse und Wasserstoff. Nicht zu vergessen die damit zusammenhängenden und erforderlichen Speichermöglichkeiten wie etwa „Power to Gas“.

Aktuelle Ansätze wie die dezentrale Anordnung von Windrädern im Landkreis („In jeder Gemeinde ein Windrad“ – was natürlich vor dem Hintergrund der sog. 10-H-Regel in der Entscheidungsbefugnis der Städte und Gemeinden liegt) und die Mit-Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für die regenerative Energiewende im Landkreis durch eine Arbeitsgruppe von Ehrenamtlichen klingen interessant, vernünftig und vielversprechend.

Vergessen wir aber bitte nicht: Im Schatten der langjährigen Diskussion um die Windräder im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst (und die weiterhin bestehenden Unsicherheiten, ob und wann der Windpark letztendlich überhaupt realisiert werden kann) wurden in den letzten Jahren nur geringfügige Fortschritte in der lokalen Energiewende erzielt, siehe vor allem die schlechten Zahlen im Bereich Ausbau Photovoltaik und die fehlenden Speichermöglichkeiten. Die Zeit drängt, wir brauchen dazu konkret umgesetzte Vorhaben – das ist der unvermindert dringende Auftrag an die Kreis- und Gemeindepolitik.

Manfred Vodermeier, die Vorstandschaft der FWG e.V. und die FWG-Gemeinderatsfraktion

Liebe Poingerinnen und Poinger,

in der letzten Finanz- und Hauptausschusssitzung hat Frau Angelika Hitzlsperger, Leiterin des Sachgebiets Informations- und Kommunikationstechnik und stellv. Geschäftsleiterin, einen Zwischenbericht über die Digitalisierung der Verwaltung vorgestellt.
Grundsätzlich muss man zwischen den zwei unterschiedlich wirksamen Bereichen aufteilen:

  • Digitalisierung der Verwaltungsprozesse die für die Nutzer, also uns Bürger wirksam und sichtbar sind; Außenwirkung wie z. B. Bücherei, Beantragung von Meldebescheiden, etc.
  • Digitalisierung der internen Verwaltungsabläufe im Rathaus um die Effizienz zu steigern; Innenwirkung wie z. B. elektronische Personalakten, Gebäudemanagement, Straßenzustand, Friedhofsverwaltung, etc.

Beide Bereiche werden seit Jahren sukzessive parallel entwickelt und digitalisiert.

Ziel der Verwaltung ist es, neben der Erfüllung und Implementierung der gesetzlichen Vorgaben die Projekte zu finalisieren, die wesentliche Effizienzsteigerungen für die Bürger und die Verwaltung mit sich bringen.

Dabei ist wichtig, den gesamten Prozess, also z. B. von der Identifizierung am Internetportal bis zur Zustellung eines Bescheids an den Bürger, zu digitalisieren. Nur dann wird das Ziel einer bürgerfreundlichen und gleichzeitig effizienten Verwaltung erfüllt.

Gerade diese Transformation erfordert eine erhöhte Investition in die IT, maßgeschneiderte Softwarelösungen und genügend Fachpersonal. Letztendlich werden diese Investitionen perspektivisch durch konstanten Personaleinsatz in der Verwaltung bei steigenden Einwohnerzahlen um ein Vielfaches wieder zurückbezahlt.

Für die Mitarbeiter im Rathaus bedeutet diese Transformation Veränderungsbereitschaft und Flexibilität in der Arbeitsweise, Weiterbildung in ihre Digitalkompetenz und den Aufbau einer agilen Organisation.

Meiner Meinung nach müssen wir für die Digitalisierung unserer Verwaltung dauerhaft genügend finanzielle Mittel bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen zu erreichen.

Wenn man die Menschen fragt, ob sie gerne im Wald spazieren gehen, werden die meisten dies mit einem eindeutigen JA beantworten. Sie genießen die Ruhe, die gute Luft, den Schatten unter den Bäumen, die unterschiedlichen Vogelstimmen. Und vielleicht sieht man bei einem Spaziergang auch ein Reh, einen Hasen, einen Bussard – ein schönes Erlebnis. „Waldbaden“ tut uns gut, stärkt unser Immunsystem, wir können tief durchatmen und abschalten. Der Wald und die Bäume sind für ca. 6.700 Tierarten ein wichtiger Lebensraum, er ist unverzichtbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine Welt ohne Bäume wäre undenkbar.

Der Wald ist nicht nur Erholungs- und Lebensraum, er liefert auch wertvolles Bau- und Brennholz. Die Nachfrage ist enorm gestiegen, es kommt bereits zu Lieferengpässen. Die Abholzung und Zerstörung der Wälder haben weltweit zugenommen, die Aufforstungen hinken weit hinterher oder erfolgen erst gar nicht. Wie lange geht das gut?

Ebersberger Forst (Foto: Tom Sievers)

Bäume sind vor allem wichtig für das Klima. Sie binden Kohlenstoffe; neutralisieren Kohlendioxid und bremsen so den Klimawandel: Eine 23 m hohe Buche hat in ihrem Leben etwa 1 Tonne C02 gespeichert. Ein Mensch verursacht in einem Jahr ca. 9 Tonnen C02 Emissionen! Bäume produzieren Sauerstoff: Schon ein 20 m hoher Baum produziert ca. 10.000 Liter Sauerstoff am Tag. Bäume sind Staubfilter: Ein einziger Baum filtert über seine Blätter oder Nadeln bis zu 100 kg Staub pro Jahr aus der Luft; Bäume sind die „Grüne Lunge“ unseres Landes. Bäume sind Schattenspender: An heißen Sommertagen kann die gefühlte Temperatur unter einem Baum ca. 10 – 15 Grad niedriger liegen. Ein Baum verdunstet bis zu 500 l Wasser am Tag und leistet die Kühlleistung von 10 – 15 Klimaanlagen. Durch die Klimaerwärmung steigen vor allem in den Städten die Temperaturen deutlich an. Viele schattenspendende Bäume schützen also auch vor Überhitzung und sparen Energie.
Markus Söder hat 2019 angekündigt, in den kommenden 5 Jahren zum Schutz des Klimas 30 Mio. Bäume zu pflanzen!

Poing ist die drittkleinste Gemeinde im Landkreis, hat jedoch die zweithöchste Einwohnerzahl und zwangsläufig eine dichte Bebauung. Jeder Baum, jeder Strauch, jede Grünfläche, wirkt der Klimaerwärmung und der Überhitzung entgegen. Daher begrüßen wir es, dass die Poinger Gemeindeverwaltung die vorhandene Baumschutzverordnung zukunftsweisend überarbeitet, wertvolle Bäume dadurch schützt und ein wichtiger Beitrag für unser Klima geleistet wird.
Vielleicht ist auch in Ihrem Garten noch Platz für einen Baum – denn jeder Baum hilft!

Liebe Poingerinnen und Poinger,

die derzeit sehr emotional geführte Diskussion zum Bürgerentscheid „Windenergie im Ebersberger Forst“ geht aus unserer Sicht leider vielfach am Thema vorbei.

Die grundsätzliche und auch zu entscheidende Frage im Bürgerentscheid, ob für die mögliche Errichtung von Windräder auch der gesetzlich verankerte Schutzraum Landschafts-schutzgebiet Ebersberger Forst abgeändert werden soll, tritt bei vielen Diskussionsbeiträgen aber oftmals völlig in den Hintergrund.

Selbst in der offiziellen Fragestellung waren die Bürgerentscheid-Initiatoren des Kreistags nicht in der Lage, den zentralen Punkt „Windenergie im Landschaftsschutzgebiet: ja oder nein?“ zu verankern, sondern bieten einen irreführenden suggestiven Fragetext an.

Die FWG Poing steht geschlossen für „Klimaschutz und Förderung der Landschaftspflege“, sie steht aber auch für den Erhalt von ausgewiesenen Schutzräumen und somit gegen eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, um Windräder im Forst zu ermöglichen.

Wir folgen hier der Fachbehörden-Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, die sich klar gegen die Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung mit dem warnenden Hinweis auf eine fehlende Rechtssicherheit auf die Begrenzung von 5 Windrädern oder anderen Anlagen ausspricht.

Gestützt wird die Ablehnung von dem artenschutzrechtlichen Untersuchungsauftrag des Kreistags, der einer möglichen „Zonierung“ des Landschaftsschutzgebietes für die Windräder eine Absage erteilte. Diesem Ergebnis des Untersuchungsauftrags, der Beschlussvorlage des Kreistags und dem Versprechen des Landrats nach, müssten die Planungen für die Windräder schon längst abgebrochen sein. Das Ergebnis ist bekannt.

Der Landkreis hinkt bei fast allen Punkten aus dem Meilensteinprogramm zu den Klimaschutzzielen 2030 seit nunmehr 15 Jahren weit hinterher. Hier sehen wir als FWG dringend Nachholbedarf, gesamtheitlich die selbstgesteckten Ziele zu verfolgen!

Die FWG Poing bezieht als politische Organisation klar Stellung und plädiert für ein

  • JA zum deutlichen Ausbau von Photovoltaik
  • JA zu alternativen Standorten für Windkraft
  • JA zur Überprüfung der 10H-Regel

aber wir stehen für ein

  • klares NEIN zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets und zum Erhalt des Schutzstatus des Ebersberger Forstes.


Unser gesamtes Statement mit Fakten und Links finden sie auf www.fwg-poing.de

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde u.a. über die Novellierung der Baumschutzverordnung gesprochen. Diese Überarbeitung läuft bereits viele Jahre, da es recht schnell zu einer Grundsatzdiskussion kommt: Was ist eigentlich das Ziel? Was wollen wir schützen, was gestatten?

Im aktuellen Entwurf stehen einige Dinge ohne nachvollziehbarer Begründung. So werden z.B. Obstbäume pauschal nicht geschützt, auf Nachfrage von Werner Dankesreiter (GRÜNE) konnte auch niemand sagen warum. Aber Esskastanie und Walnuss sind von der Ausnahme ausgenommen. Warum dann nicht zum Spaß noch eine spezielle Walnuss-Art von der Ausnahmenausnahme ausnehmen, um ein rautavistisches Meisterwerk zu schaffen? Ach ja: Nadelbäume sind jetzt wieder schützenswert, aber Fichten eher nicht. Ist einfach so — die Gründe würden bestimmt die Bevölkerung verunsichern.

Spaß beiseite. Die aktuelle Fassung ist in Teilen noch etwas… sagen wir: undurchsichtig. Also sollte man mal einen Schritt zurück gehen. In der Sitzung sprach mir mein Kollege Günter Scherzl aus der Seele, als er sagte: „Ich mag ja grundsätzlich alle Bäume gleich gerne“. Werner Dankesreiter bestätigte: „Es gibt keine hochwertigen und niederwertigen Bäume“. Absolut richtig, das sollte doch die Basis sein.

Natürlich gibt es Arten, die in einem kleinen Vorgarten ungeeignet sind oder die nach einiger Zeit zum Sicherheitsrisiko werden können — und auf der anderen Seite jene, die man als „besonders ortsbildprägend“ bezeichnen könnte. Genau diese Aspekte sollten sich doch in der Verordnung widerspiegeln:

  • Eine Liste führt auf, unter welchen Bedingungen die Fällung eines Baumes gestattet oder gar erforderlich ist (in der aktuellen Fassung bereits vorhanden). In allen anderen Fäll(ung)en muss erst eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Jede Fällung führt zu einer klar geregelten Ersatzmaßnahme.

  • Als Ersatzpflanzung wird auf eine qualifizierte Liste mit „ortsbildprägenden“ Arten verwiesen, wie sie zum Teil ja bereits für einige Quartiere Poings existieren (z.B. in Umweltgutachten mancher Bebauungspläne). Hier wären Empfehlungen wahrscheinlich besser als rigide Vorschriften.

Nur so wird für alle ersichtlich, was erlaubt ist, warum es erlaubt ist und wie zu handeln ist.

Derzeit werden noch weitere Stellungnahmen von verschiedenen Seiten eingeholt und in den Entwurf eingearbeitet, bevor die Verordnung dann am 20. Mai wieder zur Abstimmung steht. Ich hoffe, dass die finale Version ökologisch sinnvoll, städteplanerisch zielführend und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar sein wird.

Fehlgeleitete Diskussion um Windräder Nein beim Bürgerentscheid von der FWG Die Diskussion zum Bürgerentscheid „Windenergie im Ebersberger Forst“ geht leider vielfach am Thema vorbei und beschränkt sich gefühlt nur auf die Spaltung zwischen Windradbefürwortern und Klimarettern gegen vermeintliche Windradgegner und Klimawandelleugner. Die grundsätzliche und auch zu entscheidende Frage im Bürgerentscheid, ob für die mögliche Errichtung […]