Die Schul- und Rathausstraße werden als Fahrradstraßen ausgewiesen
Liebe Poingerinnen und Poinger,
wir freuen uns, dass die Gemeindeverwaltung mit der Schul- und der Rathausstraße eine weitere „vertikale Achse“ für den Fahrradverkehr erschließt und als Fahrradstraßen ausweist. Auf einer Fahrradstraße haben Radler „Vorfahrt“, auch das Nebeneinanderfahren ist ausdrücklich erlaubt. Anlieger können natürlich weiterhin mit dem Auto eine Fahrradstraße befahren; es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.
Im Radverkehrskonzept der Gemeinde ist dann als „westliche Achse“ die Römerstraße als nächste Fahrradstraße vorgesehen; dies wird, zeitlich gesehen, aber erst nach der notwendigen Sanierung der Römerstraße erfolgen. Bestehende Fahrradstraßen sind bereits in der Seerosenstraße und im Endbachweg angeordnet und sie haben sich bewährt.
Mit der Ausweisung von Fahrradstraßen wird das Ziel verfolgt, einerseits den motorisierten Verkehr auf zentralen „Hauptrouten“ zu konzentrieren und durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in einer Fahrradstra0e die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Andererseits soll natürlich auch der Radverkehr als nachhaltige Fortbewegungsart gefördert werden.
Herzlichen Dank an die Verwaltung, dass unsere Ideen aufgegriffen und umgesetzt werden!