„Ich wollte doch nur kurz…“
In letzter Zeit mehren sich trotz mehrfacher eindringlicher Hinweise im Ortsnachrichtenblatt die Beschwerden im Zusammenhang mit falschparkenden Fahrzeugen, wie z.B. zugeparkte Gehwege und Grundstückseinfahrten, Parken in Kurven und im Kreuzungsbereich, an Fußgängerampeln, auf Grünflächen oder gar in Feuerwehrzufahrten.
Die Gemeinde Poing hat seit Januar 2018 die sogenannte kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) für den fließenden Verkehr. Diese ist für die Ahndung von Geschwindigkeitssünden zuständig, jedoch nicht für den ruhenden Verkehr (deutsch: Falschparker).
Damals gab es für die Überwachung des ruhenden Verkehrs leider keine Mehrheit im Gemeinderat, selbst unsere Fraktion war gespalten (stimmt’s, lieber Bernhard? ☺). Inzwischen ist unsere Fraktion aber einheitlich (und hoffentlich auch viele KollegInnen anderer Fraktionen) der Auffassung, dass die KVÜ für den ruhenden Verkehr eine sinnvolle und notwendige Erweiterung wäre.
Es ist klar, dass wir in Poing eine angespannte Parksituation haben, aber die Straßenverkehrsordnung muss trotzdem zu jeder Zeit eingehalten werden. Zur Erinnerung:
§ 1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In diesem Sinne: Auf ein rücksichtsvolles und friedliches Miteinander.